Fördermelder

Förderung der Tierzucht

Land

Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Züchtervereinigung in Bayern Maßnahmen planen, mit denen Sie die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessern sowie die genetische Vielfalt und die bäuerliche Tierzucht sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind in Bayern niedergelassene Züchtervereinigungen, die nach Tierzuchtrecht staatlich anerkannt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten züchterischen Aufgaben müssen von öffentlichem Interesse sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen in Vermarktungsanlagen und Ähnliches, Ankauf und Miete von Kraftfahrzeugen sowie Vermarktungskosten von Zuchttiere und Kälbern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.