Förderung der Tierzucht
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Halterinnen und Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sein. Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um Tiere handeln, die nach einem in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden. Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie mit dem Zuchtverband einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abschließen. Beachten Sie bitte, dass die Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung den tierzuchtrechtlichen Regelungen und den Vorgaben in den Zuchtprogrammen entsprechen muss. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.