Fördermelder

Förderung der Tourismusentwicklung

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt für touristische Marketingmaßnahmen, die Erstellung von Konzepten sowie Projekte touristischer Netzwerke sind die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände, Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen regionale Tourismusverbände, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie regionale und Stadtmarketinggesellschaften. Außerdem antragsberechtigt sind die regionalen Tourismusverbände für eigene Vorhaben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen. Wenn Sie Ihren Sitz nicht in Sachsen-Anhalt haben, muss Ihr Projekt direkt und unmittelbar dem Land Sachsen-Anhalt zugutekommen. Zu fördernde Projekte müssen der Realisierung der im ?Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027? festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen. Sie müssen sich an der Finanzierung der Maßnahmen durch Eigenmittel oder Einwerbung von Fremdmitteln beteiligen. Beantragen Sie als regionaler Tourismusverband eine Förderung, müssen Sie über hauptamtliche Strukturen in einer eigenständigen Wirtschaftseinheit mit eigenem hauptamtlichem Personal und über eine regionale touristische Strategie verfügen, die im Einklang mit dem ?Masterplan Tourismus? des Landes Sachsen-Anhalt steht und nicht älter als 7 Jahre ist, grundsätzlich die Rubrik barrierefreies Reisen oder barrierefreie Angebote und nachhaltige Angebote auf Ihren Internetseiten sowie die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH kenntlich machen und sich grundsätzlich an Beteiligungsmodulen sowie Vermarktungsnetzwerken und Vermarktungspools der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH beteiligen. Maßnahmen regionaler Tourismusverbände müssen die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.