Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Richtlinie Verbandsförderung)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als eine landesweit anerkannte Naturschutzvereinigung des Landes Sachsen-Anhalt. Ihre Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.