Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht. Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein. Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht. Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert. Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor. Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben. Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW . Ausschlussgründe : Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.