Fördermelder

Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen im Rahmen Ihrer Weiterbildungsmaßnahme Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auch in anderen Unternehmen und Arbeitsfeldern anzuwenden sind. Ihre Maßnahme muss mindestens 4 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten umfassen. Für die Teilnehmenden gilt die Anwesenheitspflicht. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids müssen Sie Ihre Maßnahme spätestens innerhalb von 4 Monaten durchgeführt haben. Die Weiterbildungsstätte beziehungsweise der Weiterbildungsträger muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung ? Arbeitsförderung (AZAV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) oder Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung, insbesondere Behörde oder Kammer Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung, Unternehmen bestimmter Sektoren gemäß AGVO sowie Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.