Fördermelder

Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Land

Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und in Thüringen durchgeführt werden. Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.