Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als anwendungsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtung in neue Forschungsinfrastrukturen oder in den Ausbau bestehender Forschungsinfrastrukturen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellende Forschungseinrichtung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Durchführung von Forschung und Entwicklung auf wissenschaftlichen oder technischen Gebieten in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt oder am Sitz oder Standort des jeweiligen geförderten außeruniversitären Forschungsinstituts, Ausrichtung vorrangig auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (gilt nicht für institutionell geförderte Forschungseinrichtungen), Anteil der Forschung und Entwicklung von mindestens 70 Prozent an der Gesamtleistung Ihrer Einrichtung. Das Vorhaben, für das Sie eine Förderung beantragen, muss Passfähigkeit zur Regionalen Innovationsstrategie (RIS) aufweisen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen der Grundlagenforschung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.