Fördermelder

Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderung von Unternehmensgründungen (EVI PLUS 2021?2027)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungExistenzgruendung FestigungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur in den Spezialisierungsfeldern des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben betrifft die Erweiterung bereits vorhandener Kernkompetenzen und vor allem neue Forschungsfelder in folgenden Spezialisierungsfeldern des Landes, und zwar Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0, nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend), Gesundheitswirtschaft, Ressourceneffizienz und Energiewende, nachhaltige Bioökonomie. Darüber hinaus ist Ihr Vorhaben in einem der folgenden Bereiche angesiedelt: IT -Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, wissensintensive Dienstleistungsinnovationen, Luft- und Raumfahrtwirtschaft, Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren (zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere). Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch. Wen es sich um ein nichtinvestives Projekt handelt, muss der Ort der Durchführung normalerweise in Baden-Württemberg liegen. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher. Sie halten die 5-jährige Zweckbindungsfrist für Investitionen in das Anlagevermögen ein. Je nach Vorhaben sind weitere besondere Voraussetzungen zu erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.