Fördermelder

Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, Zweckverbände sowie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei dem für einen Ausbau vorgesehenen Zielgebiet (Ausbaugebiet) handelt es sich um das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder um ein gemeindeübergreifendes Gebiet. Alle am Ausbau beteiligten Gemeinden haben der Aufgabenwahrnehmung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zugestimmt. Das Zielgebiet muss ein weißer und/oder grauer Fleck im Sinne der Gigabit-Rahmenregelung sein. Dies ist der Fall, wenn keine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download vorhanden ist und innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung steht. Für schwer erschließbare Einzelanlagen bekommen Sie die Förderung, wenn es sich um eine private und öffentliche Einrichtung handelt, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägt und vorantreibt (sozioökonomischer Schwerpunkt), die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt beziehungsweise Gebäude bis zu dem anzuschließenden Gebäude beträgt. Das geförderte Vorhaben führt zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung. Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers führen Sie ein Wettbewerbsverfahren durch. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben in Gebieten, in denen ein NGA-Netz vorhanden ist, das eine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), ein FTTB/H-Netz vorhanden ist und/oder ein HFC-Netz mit mindestens dem Standard DOCSIS 3.1 ausgestattet ist oder eine Aufrüstung auf den Standard DOCSIS 3.1 innerhalb von 12 Monaten angekündigt wurde, bereits 2 NGA-Netze vorhanden sind (schwarzer Fleck).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.