Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Träger (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen einen im öffentlichen Interesse liegenden Bedarf für die Maßnahme nach. Ihre geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen gewährleisten hinsichtlich Konstruktion, Abmessung und Ausstattung eine vielseitige sportliche Nutzung. Sie stellen die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Sicherheits- und Hygienebestimmungen sicher. Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Schwimmhallen, Anlagen für spezielle Sportarten (Tennis, Eissport, Reitsport, Schießsport), Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen (zum Beispiel Zuschaueranlagen, Parkplätze).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.