Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie angemessenen Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten für einkommensschwache Haushalte in Thüringen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Recht als Eigentümer und Eigentümerinnen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken beziehungsweise der zu fördernden Wohnungen besitzen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen zur Deckung der Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens normalerweise eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent erbringen. Die angemessene Größe der geförderten Wohnungen beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter, bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter, bei Wohnungen für 2 Personen bis 75 Quadratmeter, bei Wohnungen für 2 Personen bis 90 Quadratmeter, für jede weitere Person bis zu 15 Quadratmeter Wohnfläche zusätzlich. Die geplanten Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung den Mindestvorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) entsprechen. Die Wohnungen müssen hinsichtlich Qualität, Lage, Ausstattung sowie Grundrissgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten, der Bindungszeitraum für die Miet- und Belegungsbindungen beträgt mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.