Fördermelder

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sind längerfristig angelegt und geeignet, das ehrenamtliche Engagement in der Erziehungshilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien zu verankern. Sie bekommen die Förderung vorrangig für Vorhaben, die überregionale Bedeutung haben oder der Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendhilfe dienen. Ihre zu fördernden Fachkräfte müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung als Diplomsozialpädagogin und -pädagoge (FH) beziehungsweise Diplompsychologin und -psychologe (Universität) und über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil an den Gesamtkosten, normalerweise in Höhe von mindestens 10 Prozent.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.