Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur europäischen Idee umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie andere nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern haben. Ihr Vorhaben muss einen europapolitischen Bezug haben, es muss dazu geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen. Sie müssen normalerweise mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.