Fördermelder

Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein. Sie müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) während der Durchführung des Projektes eingehalten werden. Sie müssen Ihr Projekt in Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und mindestens 40 Jugendliche betreuen. Von der Förderung ausgeschlossen ist der Einsatz von Freiwilligen in Ihrer eigenen Organisation.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.