Fördermelder

Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein zugelassenen FÖJ-Träger. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Durchführung des FÖJ halten Sie die jeweils aktuellen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein, die geltenden und künftigen Beschlüsse des FÖJ-Ausschusses sowie gegebenenfalls weitere Vorgaben des Landes ein. Die Teilnehmenden am FÖJ müssen die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein. Sie setzen für die qualifizierte pädagogische Begleitung der Teilnehmenden regelmäßig hauptamtliches, pädagogisch geschultes Fachpersonal ein und halten dabei durchgehend einen Betreuungsschlüssel ein, der nicht schlechter sein darf als eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitäquivalent) auf 40 Teilnehmende. Sie müssen sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines FÖJ-Jahrgangs angemessen beteiligen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.