Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie ? FSJ-FöR)
Land
Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die zugelassenen Träger. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden sicherstellen, die jeweils geltenden Qualitätsmindeststandards einhalten, die Tätigkeiten der FSJ-Teilnehmenden arbeitsmarktneutral gestalten, die FSJ-Teilnehmenden in gemeinwohlorientierten Einrichtungen beschäftigen, jeder FSJlerin und jedem FSJler ein Taschengeld in Höhe von EUR 180,00 monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind, für den Fall, dass Sachleistungen nicht möglich sind, mindestens EUR 360,00 monatlich an die FSJ-Teilnehmenden zahlen. Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Freistaates Bayern oder der EU ist nicht zulässig.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.