Fördermelder

Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung

Land

Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gewässerunterhaltungsverbände sowie Kommunen. Für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter sind insbesondere natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer der Anlagen antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss Bestandteil der jährlichen Förderliste zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung sein. Das gilt nicht für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes. Bei der Planung und Durchführung von Vorhaben müssen Sie die Erfordernisse von Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege miteinbeziehen. Für bauliche Vorhaben müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung die für das Vorhaben nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.