Fördermelder

Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Land

Thüringen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen, Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen, Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.