Fördermelder

Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien

Land

Thüringen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Thüringen Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder im audiovisuellen Bereich durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Ausnahme von privaten Rundfunkveranstaltern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Thüringen haben. Dies ist dann nicht unbedingt erforderlich, wenn Ihr Vorhaben einen besonderen Bezug zum Medienland Thüringen aufweist oder in wesentlichen Teilen in Thüringen realisiert wird. Länderübergreifende Projekte sind förderfähig, wenn mindestens 50 Prozent der Kosten in Deutschland, vorrangig in Thüringen, verausgabt werden. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Projekte, die Sie als Leistungsnachweis oder Teil einer Ausbildung erbringen, werden nicht gefördert. Ausgenommen davon sind Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen, die zur Erlangung eines akademischen Grades erbracht werden. Der Inhalt des zu fördernden Vorhabens darf weder gegen das Grundgesetz oder in Deutschland geltende Gesetze verstoßen noch pornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend sein oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.