Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die lokalen Aktionsgruppen bestimmen ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen selbst (Buttom-up-Prinzip). Das Vorhaben trägt zum Erreichen der Zielsetzungen der LES einer LAG bei und entspricht den Zielsetzungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL 2014?2020). Sie führen das Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014?2020 durch. Für das Vorhaben liegt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG vor, sofern nicht die LAG selbst Antragsteller ist. Die Auswahl der Projekte durch die LAG erfolgt in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren. Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein. Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.