Fördermelder

Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie benötigen Eigenkapital von normalerweise 10 bis 20 Prozent. Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen sowie die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Sie müssen die Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. Ihre geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.