Fördermelder

Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie vermieten die Wohnungen an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat Ihr Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt. Sie bringen ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 Prozent der Gesamtkosten ein. Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Sie berücksichtigen Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung. Sie müssen die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers, die dem Zweck dienen, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zu betreuen. Das sind vor allem voll- oder teilstationäre Einrichtungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.