Fördermelder

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder Vorhabensträger. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie führen Ihr Vorhaben in Bayern durch. Als nicht in Bayern ansässiger Antragsteller können Sie Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen erhalten, wenn das Fahrzeug weit überwiegend in Bayern eingesetzt wird und Sie von dritter Seite keine vergleichbaren Zuwendungen erhalten. Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, in einem Nahverkehrsplan oder in einem gleichwertigen Plan enthalten sein, mit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein, einen Beitrag zur Erreichung der Barrierefreiheit im ÖPNV leisten. Infrastrukturmaßnahmen und Vorhaben im Rahmen der Fahrzeugförderung müssen die Voraussetzungen des Artikels 3 des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) erfüllen. Im Rahmen der Fahrzeugförderung halten Sie die Anforderungen durch das Personenbeförderungsgesetz und Nahverkehrspläne oder gleichwertige Pläne ein. Darüber hinaus gelten je nach Art des Vorhabens besondere Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.