Fördermelder

Förderung des ökologischen Landbaus

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ökologischen Landbau betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie geben den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle. Ihre zu fördernden Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen gemäß der §§ 4 und 12 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und liegen in Nordrhein-Westfalen. Sie betreiben in Ihrem gesamten Betrieb für mindestens 5 Jahre ökologischen Landbau (ausgenommen sind Bienenhaltung und Aquakultur). Wenn Sie Prämien für Dauergrünland beantragen, müssen Sie im jeweiligen Verpflichtungsjahr einen durchschnittlichen Viehbesatz von mindestens 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland einhalten. Sie halten die einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung, die GLÖZ-Standards (Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in ?gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand?) sowie die einschlägigen Mindestanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln ein. Sie erhalten keine Förderung für Landschaftselemente.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.