Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt ist der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV). Begünstigte sind die Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine, die gemeinnützig und Mitglied in einem Sportbund in Baden-Württemberg sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei einer Sportanlage bekommen Sie die Förderung nur für Baumaßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen. Hierzu gehören auch sanitäre Einrichtungen, Schulungsräume, Beleuchtungsanlagen, besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes und Ähnliches. Je nach Art Ihres Vorhabens müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen berücksichtigten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.