Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude in Dulsberg eine Fassadensanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bgekommen die Förderung für Ihr Vorhaben nur dann, wenn Sie gleichzeitig eine Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A ? Energetische Modernisierung oder Programmteil B ? Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) erhalten. Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindungen beachten. Sie müssen die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfüllen. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Sie müssen die Finanzierung der Baumaßnahme insgesamt sicherstellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.