Fördermelder

Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie neueste Forschungsergebnisse umsetzen, patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind im Rahmen von Patentierung ?Patentierung ? Unternehmen?: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU , die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben, im Rahmen von Normung und Standardisierung ?Normung ? Unternehmen?: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen, Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung, im Rahmen von Normung und Standardisierung ?Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung?: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen. Für jeden Bereich gelten außerdem eigene Voraussetzungen: Patentierung ?Patentierung ? Unternehmen?: Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Alle förderfähigen Leistungen müssen kostenpflichtig durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister erbracht werden, soweit bereits durchgeführt schriftlich vorliegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Modul 2 kann nur genutzt werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde. Normung und Standardisierung ?Normung ? Unternehmen? Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht aktiv in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mitgearbeitet haben. Nach Bewilligung des Förderantrags müssen Sie aktiv als Mitglied in einem Normen- beziehungsweise Standardisierungsausschuss mitarbeiten. Normung und Standardisierung ?Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung? An dem Kooperationsprojekt müssen mindestens eine Hochschule oder eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Antragstellende müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.