Fördermelder

Förderung des Umbaus von Barkassen

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Barkassen, die als Hafenfahrzeug in der entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen sind, in der Aufbauhöhe reduzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die im Schiffsregister eingetragenen Eigentümer beziehungsweise Verfügungsberechtigten der für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen als Hafenfahrzeug zugelassenen Barkassen. Dazu gehören kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ; gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), Selbstständige, sonstige gewerblich handelnde Personen sowie Vereine mit Hauptsitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg. Ebenfalls Anträge stellen können Sie als Privatperson mit 1. Wohnsitz in Hamburg. Die Barkasse muss als Hafenfahrzeug für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen zugelassen sein und die Speicherstadtroute nutzen. Ihre Umbaumaßnahmen müssen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe führen. Ihre Umbaumaßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen (zum Beispiel der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ? BinSchUO). Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.