Fördermelder

Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in den Bereichen Filmproduktion und Medien tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Kategorie Produzentinnen und Produzenten, Entwicklerinnen und Entwickler, Nachwuchstalente, in Deutschland ansässige Verleiher sowie Kinobetreiber in Berlin-Brandenburg. Nicht antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie Plattformbetreiber. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung in der Regel den Geschäftssitz, eine Niederlassung oder zumindest eine Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben. Hiervon kann jedoch abgewichen werden, wenn die Förderung im besonderen medienwirtschaftlichen oder medienkulturellen Interesse von Berlin-Brandenburg liegt. Die Kosten Ihres Projekts müssen zumindest in Höhe der bewilligten Mittel in Berlin-Brandenburg verwendet werden (Regionaleffekt). Das ist nicht der Fall, wenn an Ihrem Projekt ein besonderes Interesse der Region besteht. 20 Prozent der Herstellungskosten können Sie in einem anderen Land der Europäischen Union ausgeben. Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein. Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen, die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, deren Inhalt gewaltverherrlichend, pornografisch oder jugendgefährdend ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sichern. In Ihrem Projekt müssen in angemessenem Umfang Maßnahmen zur filmberuflichen Aus- und Weiterbildung beinhaltet sein. Ein produktionsreifes Drehbuch ist Voraussetzung für die Stoff- und Projektentwicklung. Voraussetzung für Ihre Produktionsförderung ist in der Regel ein Vertrag, der die gewerbliche Auswertung Ihres Films in Deutschland sicherstellt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.