Fördermelder

Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk

Bund

Bundesweit · BundesweitHandwerkZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrer Handwerksorganisation Informationsangebote für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereitstellen und ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks, Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen, Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks. Zielgruppen des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerks sind kleine und mittelständische Handwerksunternehmen, natürliche Personen vor der Existenzgründung oder vor der Übernahme eines Handwerksunternehmens. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Unternehmen und Existenzgründenden, die Sie beraten, müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es werden nur Beratungen gefördert, die von qualifizierten Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Betriebsberaterinnen und -berater und Inhaberinnen und Inhaber der Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) müssen normalerweise ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und über entsprechende Sachkunde und über die erforderlichen sozialen Kompetenzen verfügen. Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und in der Regel über Erfahrungen in den Arbeitsbereichen Technologie und/oder Innovation verfügen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu folgenden Themen: routinemäßige Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen, Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, Ausbildungsberatungen, Neu- und Umbaupläne, Ausschreibungen, Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen, Jahresabschlüsse sowie Buchführungsarbeiten, Gutachten in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen, Qualitätsprüfungen, technische, chemische und ähnliche Untersuchungen, Werbung, Akquise und Vermittlung, Auslandseinsatz (sofern nicht vom BMWE genehmigt).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.