Fördermelder

Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Land

Hamburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Hamburger Kindertageseinrichtung ein Eltern-Kind-Zentrum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrer Kindertageseinrichtung an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort tätig sein. Die Sozialbehörde entscheidet bedarfsgerecht. Sie müssen in Bezug auf Öffnungszeiten, Fachpersonal, pädagogisches und soziales Angebot sowie Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des EKiZ bestimmten Anforderungen gerecht werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.