Fördermelder

Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko ? RL UStÖkoSchulpr/2021)

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Rahmen des EU -Schulprogramms mit Lebensmitteln beliefern, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die dabei entstandene Umsatzsteuer erstattet werden. Darüber hinaus können Sie einen Zuschuss für die Lieferung von Bio-Lebensmitteln bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Lieferanten, die für das EU -Schulprogramm oder vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugelassen sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Förderung entstandener Umsatzsteuer gilt: Als Unternehmerin und Unternehmer müssen Sie nach dem Umsatzsteuergesetz handeln. Sie dürfen mit der Lieferung der Erzeugnisse vor Antragstellung für Unionshilfen noch nicht begonnen haben. Für die Förderung der Lieferung ökologisch erzeugter Produkte gilt: Die von Ihnen belieferte Einrichtung nimmt am EU -Schulprogramm teil. Sie schließen eine schriftliche Vereinbarung mit der zu beliefernden Einrichtung. Die gelieferten Produkte erfüllen einschlägige Vermarktungsnormen und lebensmittelrechtliche Anforderungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.