Fördermelder

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald ( FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Gründung eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ist, Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz, Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz und Eigentümergemeinschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald, Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben auf Flächen in Nordrhein-Westfalen realisieren. Je nach Art Ihrer Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen und Zusammenschlüsse in Schwierigkeiten, Unternehmen und Zusammenschlüsse, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.