Fördermelder

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V)

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind. Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bitte beachten Sie die geltenden Zweckbindungsfristen und die besonderen Voraussetzungen, die für die einzelnen Maßnahmen gelten. Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.