Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen
Land
Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig: Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen. Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein. Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen). Nicht förderfähig sind: Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden, Ausgleichsmaßnahmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.