Fördermelder

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

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Niedersachsen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen Projekte in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ), die im Sinne des Bundeswaldgesetzes anerkannt sind. Die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen ein elektronisches Mitgliederverzeichnisses mit folgenden Mindestangaben: fortlaufende Nummerierung je Mitglied, Name, Vorname, Anschrift, Mitgliedsfläche in Hektar, gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Gesamtmitgliederzahl, Gesamtmitgliedsfläche. Dieses Verzeichnis müssen Sie vorlegen, wenn Sie Ihren Antrag stellen (zum 1. Mal zum 1.8.2022). Sie müssen die Einhaltung bestimmter Effizienzkriterien für die jeweiligen Maßnahmen gewährleisten. Sie müssen als FWZ während des Zuwendungszeitraums forstfachlich ausgebildetes Personal beschäftigen. Sie erhalten die Förderung nur für die in Niedersachsen im Kalenderjahr angefallene Holzmenge, die Sie für die Mitglieder im Eigen- oder Kommissionsgeschäft nachweislich vermarkten. Sie müssen als FWZ nachweislich mindestens eine ganztägige beziehungsweise 2 halbtägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Ihre Mitglieder und für an der Mitgliedschaft interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Zuwendungszeitraum ausrichten. Bei der Förderung der Professionalisierung von Zusammenschlüssen müssen Sie als Antragsteller ein Zusammenschluss sein, der bisher die Voraussetzungen für eine eigenständige Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht erfüllt. Erhalten Sie die Förderung für forstfachliche Betreuung, muss diese in ausreichendem Umfang durch eigenes fachkundiges Personal oder durch einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit Dritten gewährleistet sein. Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen im Staatswald sowie auf Grundstücken im Eigentum von juristischen Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund und/oder Ländern befindet.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.