Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bund
Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk planen, können Sie als Managementeinrichtung einen Zuschuss für die Vorbereitungsphase (Phase 1) erhalten. Damit entwickeln Sie Konzepte und Roadmaps für innovative Produkte und Dienstleistungen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Bewilligung der Förderung ist an rechtliche und fachliche Bedingungen geknüpft. Zentrale Voraussetzungen für eine Förderung: Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen. Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen. Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 % . Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen. Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation und im Coaching von Innovationsprozessen. Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen. Sie agieren als neutraler Intermediär. Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen. Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile). Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten. Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 % ) der Leistungen an Dritte. Sie vereinbaren die Managementleistungen vertraglich mit den Netzwerkpartnern. Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn: Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung). Ihr Unternehmen als ?Unternehmen in Schwierigkeiten? gilt. über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind. Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist. Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben. Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind. Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen. das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird. durch die Förderung Ihre verbleibende De-minimis-Obergrenze überschritten würde. Sie bei früheren ZIM -Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.