Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Bund
Baden-Württemberg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie haben mit der Maßnahme frühestens am 12.10.2021 begonnen. Dies gilt auch für selbstständige Abschnitte eines vor diesem Datum begonnenen Vorhabens. Die Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen. Ihre Kofinanzierung (Eigenanteil) von mindestens 30 % ist gesichert. Das Angebot umfasst Kinder im Grundschulalter (Schuleintritt bis Ende 4. Klasse). Es liegt eine Betriebserlaubnis oder eine gesetzliche Schulaufsicht vor. Bei Baumaßnahmen: Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen. Betriebskosten. Umsatzsteuerbeträge, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.