Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein. Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.