Förderung für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Wohnungen für Auszubildende und Studierende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. Für die Förderung von Wohnheimen sind gemeinnützige Träger antragsberechtigt, die mit der Wohnungsversorgung für Studierende oder Auszubildende betraut sind. Bei der Vermietung an Paare mit einem nicht studierenden Partner ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Sie müssen Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Sie müssen die spezifischen Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen einhalten. Sie müssen Eigenkapital in Höhe von 15 bis 20 Prozent einbringen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.