Fördermelder

Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm ?STARKES DORF+?

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Hessen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss

Worum es geht

Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Ziel ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG). Der Zweck muss über soziale Belange der Mitglieder hinausgehen und der Allgemeinheit dienen (zum Beispiel Dorfladen, Schwimmbad). Es dürfen keine Dividenden oder Rückvergütungen gezahlt werden. Es darf noch kein Beratungsvertrag mit dem Genossenschaftsverband abgeschlossen sein. Das Projekt muss im ländlichen Raum Hessens wirken. Bitte beachten Sie: Wirtschaftlich orientierte Genossenschaften (zum Beispiel reine Energiegenossenschaften zur Rendite) sind ausgeschlossen, sofern sie Dividenden zahlen. Kosten für Mitgliederwerbung oder Infoveranstaltungen sind nicht förderfähig.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.