Fördermelder

Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bund

Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Forschungseinrichtung gemeinsam mit Unternehmen an Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem Innovationsnetzwerk arbeiten, können Sie einen Zuschuss erhalten. Damit entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland . Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird . Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM -Innovationsnetzwerks abgeleitet . Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko . Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt . Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab . Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab. Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf . Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft) . Ausschlussgründe Sie können keine Förderung erhalten, wenn: Sie vor dem bestätigten Antragseingang bereits mit dem Projekt begonnen oder bindende Verträge geschlossen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung) . Ihre Einrichtung als ?Unternehmen in Schwierigkeiten? gilt oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt wurde. Sie das Projekt im Auftrag eines Dritten durchführen. Ihre Kooperationspartner rechtlich mit Ihnen verbundene Einrichtungen oder Partnerunternehmen sind. Das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird. Sie in Ihrem Vorhaben grundfinanziertes Personal ohne spezielles Ersatzpersonal einsetzen wollen. Sie bei früheren ZIM -Projekten in den letzten 3 Jahren Ihre Berichtspflichten ohne nachvollziehbare Gründe verletzt haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.