Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Start-up gründen oder bereits gegründet haben und Sie für Ihre innovative Geschäftsidee neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die innovative Gründungen in Vollzeittätigkeit entwickeln und sich durch die Gründung eines innovativ ausgerichteten kleinen oder mittleren Unternehmens gemäß KMU -Definition der EU in den folgenden 2 Monaten nach Antragstellung in Rheinland-Pfalz selbstständig machen werden oder ein nicht börsennotiertes innovatives kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU in Rheinland-Pfalz gegründet haben, dessen Eintragung ins Gewerberegister oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr zu gründendes beziehungsweise gegründetes Unternehmen muss seinen Betriebssitz in Rheinland-Pfalz haben. Sie legen einen Businessplan oder ein aussagekräftiges Pitchdeck vor, aus dem sich die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit Ihres Vorhabens schlüssig ergibt. Ihre Geschäftsidee basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung. Dabei sollte der primäre Wertschöpfungsbeitrag nicht aus den eingesetzten Technologien entstehen. Ihr Gründungsvorhaben darf es auf dem Markt bisher nicht oder nicht in dieser Form oder Kombination geben und es muss ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Anschaffung, Leasing oder langfristige Miete von Fahrzeugen, Grunderwerb, Immobilien oder Baumaßnahmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie aus den Wirtschaftszweigen Schiffbau, Kohle- und Stahlindustrie.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.