Förderung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge
Bund
Bundesweit · BundesweitEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind eine wirtschaftlich tätige Kommune, ein kommunaler Eigenbetrieb, ein kommunales Unternehmen oder ein kommunaler Zweckverband. Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland. Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent. Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent senken. Die Anlage erreicht eine Mindestgröße bei den durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen von 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Äquivalenten Ausschlussgründe: Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig. Vorhaben, bei denen die Fördersumme 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR ) unterschreitet, sind nicht förderfähig. Vorhaben, die ausschließlich der Produktion von Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) dienen, sind nicht förderfähig.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.