Fördermelder

Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beim Kultursekretariat NRW Gütersloh

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Für eine Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Für Antragsteller: Der Antragsteller muss seinen Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh haben. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren). Für das Projekt: Das Projekt muss in einer Mitgliedsstadt durchgeführt werden. Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten muss erbracht werden. Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein Projektstart ist erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) möglich.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.