Fördermelder

Förderung für Wohnen und Pflege im Alter (RL WuPiA)

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Möchten Sie in Niedersachsen altersgerechte Wohnprojekte umsetzen? Das Land fördert Maßnahmen für selbstständiges Wohnen und Pflege im Quartier mit Zuschüssen von bis zu 100.000 EUR .

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihr Vorhaben in Niedersachsen durch. Sie starten Ihr Projekt im jeweiligen Förderjahr. Sie legen eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von 5 bis 10 Seiten vor. Sie stellen sicher, dass Ihr Konzept auf das Ziel des selbstständigen Lebens im Alter ausgerichtet ist. Sie reichen eine Stellungnahme der Standortkommune ein. Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Sie fügen eine De-Minimis-Erklärung bei. Bei baulichen Maßnahmen: Sie erfüllen die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Sie können keine Förderung erhalten, wenn Sie mit dem Vorhaben bereits begonnen haben, bevor Ihnen ein Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen, der Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch) gelten bei Baumaßnahmen nicht als vorzeitiger Beginn. Beachten Sie jedoch, dass Sie für diese spezifischen Leistungen keine Förderung erhalten können, wenn die entsprechenden Ausgaben bereits vor der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns entstanden sind. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die keine besondere Eignung (zum Beispiel bürgerschaftliches Engagement oder Demenzsensibilität) aufweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.