Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege
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Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Familienpflegestation, eine Fachstelle für pflegende Angehörige oder einen Pflegestützpunkt betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Personal- und/oder Sachausgaben erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Familienpflegestationen und bei Fachstellen für pflegende Angehörige: Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter; bei Fachstellen für pflegende Angehörige zudem Kommunen, wenn oben genannte Träger nicht zur Verfügung stehen, bei Pflegestützpunkten: Kommunen (Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte). Um die Förderung für eine Familienpflegestation zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen: Es stehen Fachkräfte mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Familienpflege zur Verfügung. Sie arbeiten mit anderen sozialen Diensten sowie Behörden/Stellen (vor allem Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse) zusammen. Ihre Familienpflegestation ist zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen. Sie haben einen Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt. Um die Förderung für eine Fachstelle für pflegende Angehörige zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen: Es steht eine Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Angehörigenarbeit zur Verfügung. Sie arbeiten mit anderen sozialen Diensten sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Pflegestützpunkten) und Behörden/Stellen in der jeweiligen Region zusammen. Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist regelmäßig erreichbar und nach außen als solche erkennbar. Sie führen Hausbesuche durch. Sie haben einen Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt. Um die Förderung für einen Pflegestützpunkt zu bekommen, müssen Sie vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen: Es steht eine von der Kommune (anteilig) finanzierte Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers im Pflegestützpunkt zur Verfügung. Sie arbeiten vor allem mit den Trägern in der Betreuung, Unterstützung und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Fachstellen für pflegende Angehörige) sowie mit den Behörden/Stellen in der jeweiligen Region zusammen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.