Fördermelder

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre. Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen. Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.