Fördermelder

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima ? Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei investiven Maßnahmen müssen Sie die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater nachweisen. Wenn Sie Vorhaben zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität planen, müssen Sie die Mindeststandards von Netzwerken für Energieeffizienz und Klimaneutralität einhalten. Ihre Komplex- und Modellvorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden mit beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.